Arbeitsrecht für Arbeitgeber

  • Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaften
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Massenentlassungen
  • Begleitung bei Betriebsänderungen, -verlegungen, -aufspaltungen oder Schließungen
  • Verkauf und Übertragung von Unternehmen
  • Einführung und Änderung von Vergütungssystemen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Prozessvertretung bei Streitigkeiten mit einzelnen Arbeitnehmers oder in Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat über den Umfang von Mitbestimmungsrechten
  • Arbeitsverhältnisse mit Führungskräften (und deren Beendigung)