Arbeitsrecht für Arbeitgeber
- Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaften
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Massenentlassungen
- Begleitung bei Betriebsänderungen, -verlegungen, -aufspaltungen oder Schließungen
- Verkauf und Übertragung von Unternehmen
- Einführung und Änderung von Vergütungssystemen
- Betriebliche Altersversorgung
- Prozessvertretung bei Streitigkeiten mit einzelnen Arbeitnehmers oder in Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat über den Umfang von Mitbestimmungsrechten
- Arbeitsverhältnisse mit Führungskräften (und deren Beendigung)